Wenige Fahrzeuge stehen so sehr für Italien wie die Vespa. Nun hat auch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, kurz EUIPO, diese Bedeutung bestätigt: Am 22. Juli 2026 hat es die Form der Vespa Primavera als dreidimensionale Marke eingetragen. Die Piaggio Group gab die Entscheidung am 21. September in Pontedera bekannt.
Was eine dreidimensionale Marke bedeutet
Eine Marke schützt meist einen Namen oder ein Logo. Eine dreidimensionale Marke geht weiter, denn sie schützt die Gestalt eines Produkts selbst. Voraussetzung ist, dass die Käuferinnen und Käufer schon die Form als Hinweis auf einen bestimmten Hersteller verstehen.
Genau das hat das EUIPO für die Vespa Primavera festgestellt. Die Eintragung gilt für Zweiräder und für maßstabsgetreue Modelle, und sie beruht auf der Unterscheidungskraft, die die Form durch ihre Benutzung erworben hat.

Seit 1946 auf dem Markt
In seiner Begründung verweist das Amt auf die lange Geschichte des Rollers. Die Vespa sei, so das EUIPO, „ein Roller, der seit 1946 auf dem Markt ist“, und ihr Ansehen, ihre Bekanntheit und ihre Wahrnehmung reichten weit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus. Einen ähnlichen Grundsatz hatte zuvor schon das Gericht der Europäischen Union festgehalten, als es die Unterscheidungskraft der Form der Vespa LX anerkannte.
Nebenbei ergibt sich daraus ein schönes Datum: 2026 ist die Vespa seit achtzig Jahren auf dem Markt.

Schutz auch für die Weiterentwicklung
Besonders wichtig ist ein Punkt, der die stilistische Entwicklung der Modellreihe betrifft. Nach Auffassung des EUIPO beeinträchtigen Varianten den Schutz nicht, weil das angemeldete Modell als Weiterentwicklung früherer Modelle gelten kann, die ihre unterscheidenden Merkmale bewahrt haben.
Zum Schluss hält die Entscheidung fest, dass die Vespa seit mehr als siebzig Jahren nicht nur in der Europäischen Union, sondern weltweit auf dem Markt ist. Diese lange Benutzung habe sie zu einer Ikone im Zweiradbereich gemacht, die die Zielgruppe sofort einer bestimmten Herkunft zuordne. Das Design habe sich im Lauf der Jahre verändert, seine wesentlichen Merkmale und sein unverwechselbarer Kern seien aber geblieben.

Vom nationalen zum europäischen Schutz
Die europäische Eintragung folgt auf zwei nationale: In Italien wurde die Form der Vespa Primavera im Februar 2024 eingetragen, im Vereinigten Königreich im November 2025. Mit der Entscheidung des EUIPO gilt der Schutz nun in allen 27 Mitgliedstaaten der EU, und zwar für alle stilistischen Varianten, die dem unverwechselbaren Kern treu bleiben.
Für die Piaggio Group ist das nach eigenen Worten eine entscheidende Anerkennung. Sie stärkt die Position des Konzerns und gibt ihm die umfassendsten Mittel an die Hand, um die typische Silhouette der Vespa gegen jeden Versuch der Nachahmung zu schützen.

Eine Form, die man sofort erkennt
Für alle, die Italien mit dem Bild eines Rollers in einer engen Gasse oder an der Uferpromenade verbinden, ist die Entscheidung vor allem eine Bestätigung. Die Vespa ist nicht nur ein Fahrzeug, sondern eine Form, die man auf den ersten Blick wiedererkennt, ganz gleich, in welcher Farbe und in welchem Baujahr. Genau das hat nun auch das europäische Markenamt schriftlich festgehalten.



